LunkeHaus e.V. - Gemeinsam Leben
LunkeHaus e.V. - Gemeinsam Leben

Mietshaussyndikat

Selbstorganisiert wohnen – solidarisch wirtschaften!

 

Das Mietshäuser Syndikat berät selbstorganisierte Hausprojekte, die sich für das Syndikatsmodell interessieren, beteiligt sich an Projekten, damit diese dem Immobilienmarkt entzogen werden, hilft mit Know How bei der Projektfinanzierung, initiiert neue Projekte.

 

Internet: www.syndikat.org 

 

Wie werde ich Mitglied im MIETSHÄUSER SYNDIKAT?:

 

Mit der Einzahlung einer Einlage in das Mietshäuser Syndikat in Höhe von 250,00 € oder mehr machen Sie es möglich, dass das Syndikat neue Projekte finanzieren kann.

 

Sie werden durch Ihre Einlage Mitglied im Verein Mietshäuser Syndikat und erhalten laufende Informationen über die Arbeit des Syndikats, sowie Einladungen zu den Syndikatsversammlungen, dem obersten Entscheidungsorgan.

Spätestens zu Beginn des dem Datum der Einzahlung folgenden Monats erhalten Sie eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung.

 

Die Einlage ist nicht projektgebunden und das Syndikat entscheidet in welche Projekte das Geld fließt. Die Einlagen sichern das Stammkapital des Syndikats an den einzelnen Projekten und damit das Mitentscheidungsrecht in Grundlagenfragen, wie z. B. das Vetorecht gegen Hausverkauf.

 

Bedingungen für Einleger/-innen:

 

Eine Einlage in das Mietshäuser Syndikat ist in Höhe ab 250 € oder mehr möglich.

 

Mit der Einzahlung werde ich Mitglied im Verein Mietshäuser Syndikat.

Mir ist bekannt, dass die Einlagen in GmbH- und Grundstücksbeteiligungen gebunden sind und als Eigenkapital haften.

 

Meine persönliche Haftung ist auf die Höhe der Einlage beschränkt.

Meine Einlage wird nicht verzinst und ist mit einjähriger Frist kündbar.

Wenn die Einlage 250 € übersteigt, kann sie auch in Teilbeträgen gekündigt werden. Ebenso ist eine Erhöhung der Einlage möglich. Eine Rückzahlung setzt voraus, dass in gleichem Umfang neue Einleger/-innen gewonnen werden.

 

Bis jetzt konnten die Einlagen stets fristgerecht zurückgezahlt werden.

Engpässe können aber nicht ausgeschlossen werden.

Mit Rückzahlung der vollständigen Einlage endet die Mitgliedschaft im Mietshäuser Syndikat.

Borschüre 6
So funktioniert das Mietshaussyndikat
broschuere_nr6 (1).pdf
PDF-Dokument [3.6 MB]